§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Roy Matschiegefsky, handelnd unter „qilano“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Kunden über Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Websites, Landingpages, Suchmaschinenoptimierung, Local SEO, AI Search/GEO/AEO, Content, Content-Produktion, KI-Integration, Chatbots, Voice Agents und Automationen.
(2) Diese AGB richten sich vorrangig an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Soweit ausnahmsweise Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB geschlossen werden, gelten zwingende Verbraucherschutzvorschriften vorrangig. Verbraucher erhalten, soweit gesetzlich erforderlich, gesonderte Informationen zum Widerrufsrecht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in einer Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website, Preisorientierungen und Erstgespräche sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt, eine Auftragsbestätigung erhält oder der Auftragnehmer mit Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
(2) Angebote sind, sofern im Angebot nichts anderes steht, 14 Kalendertage gültig. Der konkrete Leistungsumfang, Zeitplan, Vergütung, Zahlungsplan und besondere Annahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Die Wirksamkeit individueller mündlicher Abreden bleibt unberührt.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsart
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem jeweiligen Angebot. Je nach Projekt können werkvertragliche Leistungen mit abnahmefähigem Ergebnis, dienstvertragliche Beratungs- oder Betreuungsleistungen sowie laufende Support- oder Optimierungsleistungen kombiniert sein.
(2) Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, insbesondere Rechtsberatung, Steuerberatung, Datenschutzberatung im anwaltlichen Sinne, dauerhafte redaktionelle Pflege, laufendes Monitoring, Hostingbetrieb, Wartung, Security-Updates, Domainverwaltung, Lizenzkosten oder Drittanbietergebühren, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
(3) SEO-, Sichtbarkeits-, Performance-, Conversion-, Umsatz-, Ranking- oder KI-Zitationsziele sind nur dann geschuldete Erfolge, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Garantie vereinbart wurden. Im Übrigen schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Leistung, nicht aber bestimmte Ergebnisse von Suchmaschinen, Plattformen, Werbenetzwerken oder KI-Systemen.
(4) Der Auftragnehmer darf geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer einsetzen, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt beim Auftragnehmer.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen bereit, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Dazu können insbesondere Texte, Bilder, Logos, Markenunterlagen, Produktinformationen, Impressums- und Datenschutzangaben, Hosting-, CMS-, Analytics-, Domain-, E-Mail-, Social-Media- und Drittanbieterzugänge gehören.
(2) Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechte. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen oder rechteverletzenden Kundeninhalten beruhen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(3) Verzögert sich ein Projekt wegen fehlender Mitwirkung, nicht erteilter Freigaben, verspäteter Inhalte oder nachträglicher Änderungswünsche des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand kann nach Vereinbarung oder, wenn keine Vergütung vereinbart ist, nach den üblichen Sätzen des Auftragnehmers abgerechnet werden.
§ 5 Änderungen, Korrekturschleifen und Projektorganisation
(1) Korrekturschleifen, Feedbackrunden und Änderungswünsche sind nur in dem Umfang enthalten, der im Angebot genannt ist. Nicht enthaltene oder nachträglich gewünschte Änderungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
(2) Feedback soll gebündelt, klar und innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgen. Widersprüchliches oder verspätetes Feedback kann zu Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand führen.
(3) Technische, gestalterische oder inhaltliche Entscheidungen trifft der Auftragnehmer nach fachlichem Ermessen, soweit das Angebot keine verbindlichen Vorgaben enthält. Der Kunde bleibt für die sachliche, rechtliche und fachliche Prüfung der veröffentlichten Inhalte verantwortlich.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Drittkosten
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden 50 % der Projektvergütung bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme fällig. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus oder nach Vereinbarung abgerechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer darf weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung zurückhalten, soweit dies verhältnismäßig ist und keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.
(4) Drittanbieter-, Lizenz-, Hosting-, Domain-, Tool-, API-, Model-, Stock-, Anzeigen- oder Plattformkosten sind nur Bestandteil der Vergütung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Im Übrigen trägt der Kunde diese Kosten selbst.
§ 7 Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
(1) Werkvertragliche Leistungen, insbesondere fertiggestellte Websites, Landingpages oder individuell entwickelte Funktionen, sind nach Fertigstellung abzunehmen, soweit sie im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.
(2) Der Auftragnehmer kann den Kunden zur Abnahme auffordern und hierfür eine angemessene Frist setzen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
(3) Nutzt der Kunde das Arbeitsergebnis produktiv, veröffentlicht es oder gibt es gegenüber Dritten frei, kann dies als Abnahme gelten, soweit der Auftragnehmer den Kunden hierauf hingewiesen hat und keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.
§ 8 Nutzungsrechte, Vorarbeiten und Quellen
(1) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den final gelieferten Arbeitsergebnissen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Vor vollständiger Zahlung bleiben Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Entwürfe, Konzepte, Skizzen, Zwischenstände, nicht ausgewählte Varianten, interne Arbeitsdateien, Prompts, Systemkonfigurationen, Methoden, Know-how, wiederverwendbare Komponenten, Bibliotheken und Snippets dürfen ohne Zustimmung nicht genutzt, weitergegeben oder nachgebaut werden, soweit sie nicht ausdrücklich als Liefergegenstand vereinbart sind.
(3) Rechte an Drittmaterialien, Schriften, Stockmedien, Software, Frameworks, Open-Source-Komponenten, SaaS-Diensten und Plattformen richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten, soweit er die betreffenden Materialien oder Dienste nutzt.
(4) Eine Übertragung ausschließlicher Rechte, die Herausgabe von Quelldateien, Repositories, Trainingsdaten, Prompt- Bibliotheken oder umfassenden Bearbeitungsrechten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Drittanbieter, Hosting, Domains und externe Plattformen
(1) Soweit Leistungen Drittanbieter betreffen, zum Beispiel Hosting, Domains, Analytics, Newsletter, CRM, Zahlungsanbieter, KI-Anbieter, Automationsplattformen, Social-Media-Plattformen, Kalenderdienste oder Werbenetzwerke, gelten zusätzlich deren Vertrags-, Nutzungs-, Datenschutz- und Preisbedingungen.
(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für seinen Betrieb erforderlichen Anbieter-, Datenschutz-, AVV-, Lizenz-, Konto-, Zahlungs- und Compliance-Voraussetzungen zu schaffen, sofern der Auftragnehmer diese Aufgabe nicht ausdrücklich übernommen hat.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Sperrungen, Preisänderungen, Richtlinienentscheidungen, API-Änderungen oder Leistungsstörungen von Drittanbietern, soweit diese außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.
§ 10 Einsatz generativer KI und automatisierter Systeme
(1) Bei Leistungen mit generativer KI, Automationen, Chatbots, Voice Agents oder sonstigen automatisierten Systemen können Ergebnisse unvollständig, fehlerhaft, veraltet, missverständlich oder rechtlich beziehungsweise fachlich prüfungsbedürftig sein. Der Auftragnehmer schuldet keine fehlerfreie autonome Entscheidung durch KI-Systeme.
(2) KI-Ausgaben, automatisierte Empfehlungen, Inhalte, Bilder, Videos, Texte, Code oder Datenanreicherungen sind vor Veröffentlichung oder produktiver Nutzung vom Kunden fachlich, rechtlich und inhaltlich zu prüfen, soweit nicht ausdrücklich eine andere Prüfverantwortung vereinbart wurde.
(3) Der Kunde darf übergebene KI-Systeme und Automationen nur im vereinbarten Zweck und unter Beachtung geltender Gesetze, Plattformbedingungen, Datenschutzvorgaben und Sicherheitsanforderungen nutzen. Zugangsdaten, personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen sind nur in dem Umfang einzubringen, der für den jeweiligen Zweck erforderlich und rechtlich zulässig ist.
§ 11 Datenschutz, Vertraulichkeit und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten, Inhalte und Verarbeitungsvorgänge verantwortlich, soweit der Auftragnehmer nicht eigenständig über Zwecke und Mittel entscheidet.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO, schließen die Parteien vor Beginn der Auftragsverarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Der Kunde ist verpflichtet, hierfür rechtzeitig die erforderlichen Informationen über Zwecke, Kategorien betroffener Personen, Datenarten und Sicherheitsanforderungen bereitzustellen.
(3) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
§ 12 Mängelrechte und Haftung
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist. Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst nachvollziehbar zu beschreiben und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeitender und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und risikogerechter Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Diese Regelung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 13 Laufzeit, Kündigung und Projektabbruch
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Fehlt eine Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung verletzt.
(3) Endet ein Projekt vor Fertigstellung, werden bereits erbrachte Leistungen und angefallene, nicht stornierbare Drittkosten nach der getroffenen Vereinbarung beziehungsweise nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.
§ 14 Referenzen, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
(1) Der Auftragnehmer darf den Kunden und das Projekt nur dann öffentlich als Referenz nennen oder Ausschnitte der Arbeit zeigen, wenn dies im Angebot vereinbart wurde, der Kunde zugestimmt hat oder der Kunde nach einer konkreten Referenzanfrage nicht widerspricht. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten werden dabei nicht ohne Rechtsgrundlage veröffentlicht.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.